Einkommen und Vermögen

Sie müssen zuerst eigene Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Zu diesen Mitteln gehören Einkommen und Vermögen.

Einkommen und Vermögen
Einkommen

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel:

  • Erwerbseinkommen

  • Lohnnachzahlungen

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • Arbeitslosengeld oder Krankengeld

  • Steuererstattungen

  • Unterhaltsleistungen

  • Kindergeld

  • Kapital- und Zinserträge

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Denken Sie daran, dass Sie alle Fragen zu Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Ihr zuständiger Träger überprüft Ihre Angaben in regelmäßigen Abständen.

Das Verschweigen von Einkommen und Vermögen stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden beziehungsweise eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.

Einkommen und Vermögen
Von Einnahmen abgesetzt

Von Einnahmen können beispielsweise abgesetzt werden

  • Auf das Einkommen entfallende Steuern

  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung

  • Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht)

  • eine Pauschale von 30 Euro pro Monat (z. B. für Versicherungen)

  • Beiträge für die Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente)

Auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden einkommensabhängige Freibeträge gewährt, abhängig von der Höhe des erzielten Bruttoeinkommens.