Arbeits-losengeld II und Sozialgeld
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind, werden diese übernommen.
Damit wird Ihr Existenzminimum gesichert.
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf Heizung und Warmwasserbereitung entfallenden Anteile), Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Ausführliche Informationen zu Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes finden Sie hier.

Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt.
Ausgenommen sind Kinder, die (zum Beispiel auf Grund einer Behinderung) Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben.

für werdende Mütter ab 13. Schwangerschaftswoche
für Alleinerziehende
für medizinisch begründete besondere Ernährung in angemessener Höhe
bei laufendem unabweisbarem, besonderem Bedarf
für Warmwasseraufbereitung bei dezentraler Warmwassererzeugung