Geldleistungen

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende müssen beantragt werden.

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Antrag auf Bürgergeld jetzt auch online möglich

Seit dem 4. Oktober 2022 ermöglicht der neu eingeführte digitale Hauptantrag den Antrag auf Bürgergeld zeit- und ortsunabhängig elektronisch zu stellen.

Einige Anliegen, wie das Mitteilen einer Veränderung oder das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags, können Kundinnen und Kunden schon seit längerer Zeit bequem online von zu Hause aus erledigen.

Jetzt ist ein weiterer wichtiger Online-Service verfügbar. Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II überzeugt durch hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützen Kundinnen und Kunden durchgängig während der gesamten Dateneingabe.

Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Der Online-Antrag spart somit Zeit und Portokosten.

Des Weiteren können die Kundinnen und Kunden das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen. Kundinnen und Kunden können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten.

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Wer hat Anspruch?

Für die Beantragung des Bürgergeld ist ausschlaggebend, dass die antragsstellende Person erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.

Bei der Berechnung des Bürgergeld wird vorhandenes Einkommen und/oder Vermögen der antragsstellenden Personen und allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Das Bürgergeld ist eine Leistung, die nur auf Antrag und in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt wird. Die Auszahlung der Leistung erfolgt monatlich im Voraus.

Das Bürgergeld ist eine individuelle Leistung. Die persönlichen Lebensumstände werden im Rahmen des SGB II berücksichtigt. Darum informieren Sie uns bei Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) bitte umgehend.

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Anspruchsvoraussetzungen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus der Regelleistung sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Ausschlaggebend ist, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Wichtig ist auch, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Bei der Berechnung des Bürgergeld wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Leistungen der Grundsicherung müssen beantragt werden.
Bei Fragen können Sie uns telefonisch oder per E-Mail erreichen.

Telefon: 07621 178-700 oder 07621 178 350

E-Mail: Jobcenter-Landkreis-Loerrach@jobcenter-ge.de

oder Nutzen Sie Plattform der Bundesagentur jobcenter.digital

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Einkommen und Vermögen

Sie müssen zuerst eigene Mittel einsetzten, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten.

Zu diesen Mitteln gehören Einkommen und Vermögen. Was Vermögen und was Einkommen ist finden Sie auf der Folgeseite.

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Bürgergeld

Das Bürgergeld Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Damit wird das Existenzminimum gesichert.

Diese Leistungen umfassen neben dem Regelbedarf, der in Höhe der sogenannten regelbedarfsrelevanten Bedarfe berücksichtigt wird, auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind.

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Unterkunft und Heizung

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.

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Wohnungswechsel / Umzug

Sie planen einen Umzug?
Sie haben ein neues Wohnungsangebot und wollen umziehen?

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Unterhalt

Sie beziehen bei uns Leistungen, haben aber möglicherweise Unterhaltsansprüche?

In diesem Fall ist das Jobcenter gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen möglicherweise Unterhalt zusteht. Diese Prüfung ist für das Jobcenter verpflichtend.

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Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, können Ihre Kinder durch die Leistungen der Bildung und Teilhabe gefördert und unterstützt werden.