Öffentliche Zustellungen

Wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zugestellt werden kann, kann die öffentliche Zustellung angeordnet werden.

Denkovych, Vika
Bescheid mit Datum vom: 20.03.2025
BG-Nr.: 63702//0025532
Letzte bekannte Anschrift:
Kapellenstr. 1, 79650 Schopfheim
Bescheid liegt zur Abholung hier bereit:

Jobcenter Landkreis Lörrach
Eingang
Brombacher Strasse 2
79539 Lörrach

Widerspruchsfrist:

Durch diese öffentliche Zustellung wird eine Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 84 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz).

Veröffentlichung am: 30.04.2025
Löschung erfolgt am: 26.06.2025
Imane, Housni
Bescheid mit Datum vom: 14.04.2025
BG-Nr.: 63702//0023777
Letzte bekannte Anschrift:
Hasenrichte 16, 79639 Grenzach-Wyhlen
Bescheid liegt zur Abholung hier bereit:

Jobcenter Landkreis Lörrach
Eingang
Brombacher Strasse 2
79539 Lörrach

Widerspruchsfrist:

Durch diese öffentliche Zustellung wird eine Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 84 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz).

Veröffentlichung am: 30.04.2025
Löschung erfolgt am: 18.06.2025
Ostapchuk, Viktor
Bescheid mit Datum vom: 10.04.2025
BG-Nr.: 63702//0021734
Letzte bekannte Anschrift:
Werderstr. 34a, 79618 Rheinfelden
Bescheid liegt zur Abholung hier bereit:

Jobcenter Landkreis Lörrach
Eingang
Brombacher Strasse 2
79539 Lörrach

Widerspruchsfrist:

Durch diese öffentliche Zustellung wird eine Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 84 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz).

Veröffentlichung am: 24.04.2025
Löschung erfolgt am: 10.06.2025
Schwertmann Britta
Bescheid mit Datum vom: 14.02.2025
BG-Nr.: 63702//0017072
Letzte bekannte Anschrift:
Bergstrasse 26, 79539
Bescheid liegt zur Abholung hier bereit:

Jobcenter Landkreis Lörrach
Eingang
Brombacher Strasse 2
79539 Lörrach

Widerspruchsfrist:

Durch diese öffentliche Zustellung wird eine Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 84 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz).

Veröffentlichung am: 14.04.2025
Löschung erfolgt am: 04.07.2025

Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, § 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG). Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Das Jobcenter Lörrach hat seine Website als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Die Bestimmung der Website als Aushangstelle für öffentliche Zustellungen wurde am 24. August 2020 bekannt gemacht. Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Zustellungen. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.