Neu im Bürgergeld
Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes wurde zum 01.07.2023 die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt. Für Unstimmigkeiten bei der Erstellung und Forführung des Kooperationsplanes zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter wurde eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes wurde zum 01.07.2023 die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt. Für Unstimmigkeiten bei der Erstellung und Forführung des Kooperationsplanes zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter wurde eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
Erhalten Sie Bürgergeld, erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihrem Ansprechpartner einen Kooperationsplan. In diesem legen wir gemeinsam ein Ziel fest und beschreiben den Weg, wie wir dieses erreichen.
Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihren Ansprechpartner.
Ansprechpartner:
Frau Sonja Steiger
Frau Karin Racke
Kontakt:
Telefon: 07621 – 9263-0
E-Mail: info@diakonie-loerrach.de
Frau Ruth Götzmann
Herr Thomas Siemann
Kontakt
Tel.: 07621 92 75 -0