Unterhalt
Unterhalt
Der Unterhaltsanspruch von Hilfeempfängern ist durch das Jobcenter zu prüfen
Unterhalt
Der Unterhaltsanspruch von Hilfeempfängern ist durch das Jobcenter zu prüfen
Falls Sie vom Jobcenter Landkreis Lörrach wegen einer Unterhaltsprüfung angeschrieben wurden, hat eine nach dem SGB II hilfebedürftige Person möglicherweise einen Unterhaltsanspruch gegen Sie.
In diesem Falle ist das Jobcenter gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Sie Unterhalt an diese Person bezahlen müssen. Falls Sie schon Unterhaltszahlungen erbringen, ist dessen Höhe gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.
Ohne die von Ihnen angeforderten Unterlagen ist diese Prüfung nicht möglich. Daher wurden Sie von uns angeschrieben und zur Vorlage diverser Belege und Nachweise aufgefordert. Sie sind zu dieser Auskunft und Belegvorlage gesetzlich verpflichtet.
In diesem Fall ist das Jobcenter gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen möglicherweise Unterhalt zusteht. Diese Prüfung ist für das Jobcenter verpflichtend.
Sollten Sie bereits einen Anwalt beauftragt haben, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Teilen Sie uns bitte außerdem den Namen und die Kontaktdaten Ihres Anwalts mit.
Kontaktieren Sie uns dafür einfach unter Angabe der Bedarfsgemeinschafts-Nummer.